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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Digitalisierung und Internationales Privatrecht

Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge)

Kontakt


Funktionen:
Seit 01.03.2025 ist Prof. Dr. Christian Heinze an der Universität zu Köln in folgenden Funktionen tätig:

ForschungsschwerpunkteLehrschwerpunkte
  • Gesamtes Bürgerlichen Recht, vor allem Haftungs- und Schadensrecht und Sachenrecht
  • Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht
  • Recht des geistigen Eigentums
  • Rechtsfragen der Digitalisierung (v.a. zu Künstlicher Intelligenz)
  • Zivilverfahrensrecht

Lehrveranstaltungen an der Universität zu Köln im aktuellen und vergangenen Semestern (Auswahl):

  • Schuldrecht AT I und II
  • Einführung in das Zivilrecht
  • Zivilrecht und Digitalisierung
  • Grundlagen des Digitalisierungsrechts
  • Patentrecht

Wissenschaftliches Profil

Ausführliche Informationen zu seinem Lebenslauf, seiner Forschung und seinem Schriftenverzeichnis können Sie über folgende Links dowloaden:

Zur Person

Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Digitalisierung und Internationales Privatrecht sowie Direktor des Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) und des Institut für Digitalisierung (zivilrechtliche Abteilung) der Universität zu Köln seit 01.03.2025. 

Zuvor hatte er seit 2020 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (IGW) an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg inne. Zwischen 2014 und 2020 war er Inhaber des GRUR-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Patent- und Markenrecht am Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover. Seine Habilitation erfolgte 2014 zum Thema „Schadensersatz im Unionsprivatrecht – Eine Studie zu Effektivität und Durchsetzung des Europäischen Privatrechts am Beispiel des Haftungsrechts“ an der Universität Hamburg im Rahmen seiner Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Seine Promotion erfolgte ebenfalls an der Universität Hamburg im Jahr 2007 zum Thema „Einstweiliger Rechtsschutz im europäischen Immaterialgüterrecht“. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er in Münster, Lausanne und Cambridge (LL.M.), das Referendariat in Hamburg. 

Prof. Heinze forscht und publiziert im gesamten Bürgerlichen Recht, vor allem im Haftungs- und Schadensrecht und im Sachenrecht, im Europäischen und Internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht, im Recht des geistigen Eigentums und zu Rechtsfragen der Digitalisierung, vor allem zu Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz, sowie zum Zivilverfahrensrecht. 

Er ist Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI), Mitglied des Fachausschusses Patentrecht und des Arbeitskreises Verfahrensrecht und Internationales Privatrecht der Deutschen Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Gründungsmitglied der Robotics and AI Law Society und Mitglied des International Advisory Panel des Restatement of the Law (Fourth), Property des American Law Institute. Er ist Autor u.a. in Großkommentaren zum Bürgerlichen Recht, zum Wettbewerbsrecht und zum Zivilprozessrecht und Schriftleiter der Zeitschrift „Künstliche Intelligenz und Recht“ (KIR).