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43. GruPrax e.V. Veranstaltung am 25.06.2026

Moot Court Finale 3. Auflage

Im Sommersemester 2026 fand die dritte Auflage des Moot Courts im Gewerblichen Rechtsschutz statt, der seit dem vergangenen Jahr fester Bestandteil des Masterstudiengangs „Recht der Digitalisierung“ ist. Mit sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmern verzeichnete die Veranstaltung in diesem Jahr eine Rekordbeteiligung. Nach Aufteilung in Kläger- und Beklagtenvertreter:innen erhielten die Studierenden am 13. April 2026 in den Räumlichkeiten der Kanzlei LLR den Sachverhalt der diesjährigen Auflage. 

In der anschließenden Phase des fiktiven schriftlichen Vorverfahrens tauschten die Teams ihre Schriftsätze aus. Flankiert wurde diese Phase unter anderem durch eine Einführungsveranstaltung von Prof. Dr. Christian Heinze, der den Studierenden die urheberrechtlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen der Rechtsdurchsetzung näherbrachte, sowie durch verschiedene Coachings seitens der Anwälte Dr. Ruben A. Hofmann (Heuking) und Dr. Markus T. Bagh sowie Dr. Dennis Groh (beide LLR), die sowohl der Kläger- als auch der Beklagtenseite bei der Erarbeitung ihrer Positionen zur Seite standen. 

Den Höhepunkt der Lehrveranstaltung bildete die mündliche Verhandlung am 25. Juni 2026 vor dem fiktiven OLG Köln, dessen Kammer erneut hochkarätig besetzt war: Den Vorsitz übernahm abermals Prof. Dr. Thomas Koch, Vorsitzender Richter des I. Zivilsenats am Bundesgerichtshof; komplettiert wurde die Kammer durch Herrn Dr. Christian Hoppe und Frau Dorothea Hammer, beide Richter:innen am OLG Köln. Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt durch das Gericht erhielten die Teams Gelegenheit, ihre Standpunkte in einem Eingangsstatement darzulegen, bevor die Kammer diese in vertiefenden Rückfragen auf den Prüfstand stellte. 

Die Komplexität des Falles und der Umfang der ausgetauschten Argumente – die Parteien waren, in den Worten des Vorsitzenden, „nie um eine Antwort verlegen“ – führten dabei zu einem Novum in der bisherigen Geschichte des Moot Courts: Anstelle einer unmittelbaren Entscheidung setzte die Kammer einen gesonderten Verkündungstermin für das fiktive Urteil an, um den aufgeworfenen Rechtsfragen in ihrer Tiefe gerecht werden zu können. Entsprechend beeindruckt zeigte sich das Gericht sowohl von der Qualität der Schriftsätze als auch von den Leistungen in der mündlichen Verhandlung. 

Ausklang fand die Veranstaltung bei Fingerfood und Getränken in der wineBANK Köln, die nicht nur Raum für den Austausch zwischen den Teilnehmer:innen und Praktiker:innen, sondern auch für eine lebhafte Weiterdiskussion des Sachverhalts bot.

Möglich wurde die Veranstaltung – wie bereits in den Vorjahren – durch die verlässliche Unterstützung der Mitglieder des GruPrax e.V.